
§ 4 der "Satzung über die Straßeneinigung in der Stadt Bonn" die Räum-/Streupflicht der Anlieger :
Unser Winterdienstangebot - Gültig für den Raum Beuel, oder bis 12 km ab Firmensitz!
Wir räumen manuell Ihren Gehweg, Ihre Einfahrt, kleinere private Parkplatzflächen, kürzere Zufahrten (keine Straßen, keine Straßenzüge, keine großen Parkplätze, keine großen Flächen, keine Anliegerstraßen). Wir führen keine Räumung mit Räummaschinen durch, daher ist das zu räumende Flächenvolumen begrenzt.
Gerade im
Stadtbereich Bonn ist der Wintereinbruch nicht vorhersehbar.
Wir bieten
daher einen Bereitschaftsdienst für Objekte im Großraum Bonn-Beuel, der für einen festgelegten Zeitraum gebucht
werden kann.
Ihr Vorteil: wir stehen bei unvorhergesehenem
Schneefall und Frost für eine Räumung direkt zur Verfügung. Sie müssen nicht
Fallweise in Zeitnot den Auftrag erteilen, da Sie vorausschauend vorgesorgt
haben und somit der Räum- und Streupflicht ohne Verzögerung oder auch in
Ihrer Abwesenheit nachkommen.
Wir empfehlen eine frühzeitige Anfrage und berechnen für die im angefragten Zeitraum angebotene Bereithaltung eine wöchentliche Bereitschaftsgebühr.
Die
Bereitschaftsgebühr entfällt, wenn in der jeweiligen Woche (Montag -
Sonntag) aufgrund von
Schneefall etc. zwei (2) Winterdienst-Einsätze erfolgt sind. Abgerechnet werden in diesem
Fall die entsprechenden Räum- und Streueinsätze.
Pro Winterdiensteinsatz-Tag wird eine
Gebühr berechnet, welche alle an gleichen Tag anfallenden weiteren
notwendigen Einsätze z.B. aufgrund erneuten Schneefalls beinhaltet.
Die Bereitschaftsgebühr beinhaltet auch Kontrollfahrten, zur Prüfung ob Einsätze erforderlich sind.
Preisbeispiele für Winterdienst-Einsätze gültig für Objekte im Raum Bonn-Beuel, Bonn-Zentrum, Bonn zentrumsnah:
(* zzgl. MwSt)
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