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§ 4 der "Satzung über die Straßeneinigung in der Stadt Bonn" die Räum-/Streupflicht der Anlieger :


Unser Winterdienstangebot - Gültig für den Raum Beuel, oder bis 12 km ab Firmensitz!

Wir räumen manuell Ihren Gehweg, Ihre Einfahrt, kleinere private Parkplatzflächen, kürzere Zufahrten (keine Straßen, keine Straßenzüge, keine großen Parkplätze, keine großen Flächen, keine Anliegerstraßen).  Wir führen keine Räumung mit Räummaschinen durch, daher ist das zu räumende Flächenvolumen begrenzt.

Gerade im Stadtbereich Bonn ist der Wintereinbruch nicht vorhersehbar. Wir bieten daher einen Bereitschaftsdienst für Objekte im Großraum Bonn-Beuel, der für einen festgelegten Zeitraum gebucht werden kann.

Ihr Vorteil: wir stehen bei unvorhergesehenem Schneefall und Frost für eine Räumung direkt zur Verfügung. Sie müssen nicht Fallweise in Zeitnot den Auftrag erteilen, da Sie vorausschauend vorgesorgt haben und somit der Räum- und Streupflicht ohne Verzögerung oder auch in Ihrer Abwesenheit nachkommen.

Wir empfehlen eine frühzeitige Anfrage und berechnen für die im angefragten Zeitraum angebotene Bereithaltung eine wöchentliche Bereitschaftsgebühr.


 

Die Bereitschaftsgebühr entfällt, wenn in der jeweiligen Woche (Montag - Sonntag) aufgrund von Schneefall etc. zwei (2) Winterdienst-Einsätze erfolgt sind. Abgerechnet werden in diesem Fall die entsprechenden Räum- und Streueinsätze.
Pro Winterdiensteinsatz-Tag wird eine Gebühr berechnet, welche alle an gleichen Tag anfallenden weiteren notwendigen Einsätze z.B. aufgrund erneuten Schneefalls beinhaltet.

Die Bereitschaftsgebühr beinhaltet auch Kontrollfahrten, zur Prüfung ob Einsätze erforderlich sind.

Preisbeispiele für Winterdienst-Einsätze gültig für Objekte im Raum Bonn-Beuel, Bonn-Zentrum, Bonn zentrumsnah:

(* zzgl. MwSt)

 
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