22.9.2011: AKTUELL KÖNNEN LEIDER KEINE WINTERDIENST-AUFTRÄGE ANGENOMMEN WERDEN!
UNSER WINTERDIENST-SERVICE
§ 4 der "Satzung über die Straßeneinigung in der Stadt Bonn" die Räum-/Streupflicht der Anlieger :
* Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr (in den Geschäftsstraßen mit verlängerter Verkaufszeit bis 20.30 Uhr) nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen.
* Nach 20.00 Uhr bzw. 20.30 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.30 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 09.00 Uhr zu beseitigen.
Unser Winterdienstangebot - Gültig für den Raum Bonn-Beuel bis 10 km Umkreis ab Firmensitz!
Wir räumen manuell Ihren Bürgersteig, Gehweg, Einfahrt, private Parkflächen, Zufahrten (keine Straßen, keine Straßenzüge, keine großen Parkplätze, keine großen Flächen, keine Anliegerstraßen). Die Räumung erfolgt manuell, bzw. mit Einsatz einer Schneefräse, daher ist das zu räumende Flächenvolumen begrenzt.
Gerade im Stadtbereich Bonn ist der Wintereinbruch nicht vorhersehbar. Wir bieten daher einen Bereitschaftsdienst für Objekte im Großraum Bonn-Beuel, der für einen festgelegten Zeitraum gebucht werden kann.
Ihr Vorteil: wir stehen bei unvorhergesehenem Schneefall und Frost für eine Räumung direkt zur Verfügung. Sie müssen nicht fallweise und in Zeitnot den Auftrag erteilen, da Sie vorausschauend vorgesorgt haben und somit der Räum- und Streupflicht ohne Verzögerung oder auch während Ihrer Abwesenheit nachkommen.
==> Wir empfehlen eine frühzeitige Anfrage.
Die Kosten
Für den angefragten Zeitraum wird für die Bereithaltung eine wöchentliche Bereitschaftsgebühr erhoben. Die Bereitschaftsgebühr entfällt, wenn in der jeweiligen Woche (Montag - Sonntag) aufgrund von Schneefall etc. zwei (2) Winterdienst-Einsätze erfolgt sind. Abgerechnet werden in diesem Fall die entsprechenden Räum- und Streueinsätze.
Pro Winterdiensteinsatz-Tag wird eine Gebühr berechnet, welche alle am gleichen Tag anfallenden, weiteren notwendigen Einsätze z.B. aufgrund erneuten Schneefalls beinhaltet.
Die Bereitschaftsgebühr beinhaltet auch Kontrollfahrten zur Prüfung, ob Einsätze erforderlich sind.
Preisbeispiele für Winterdienst-Einsätze gültig für Objekte im Raum Bonn-Beuel, Bonn-Zentrum, Bonn zentrumsnah:
- Bereitschaftsgebühr: 23,00 €*/Woche
- Abhängig von der Flächengröße ab 23,00 €*/Räumung/Streuungstag, zzgl. der Kosten für Streugut (kein Salz)
- am Winterende: grobes Entfernen der Streugutreste
- Streugut kann wahlweise auch vom Kunden bereit gestellt werden
- Der Preis pro Räumungstag beinhaltet alle an dem Tag anfallenden Streu- oder Räumeinsätze
- Ab dem 3. Streu-/Räumeinsatz (je Woche) entfällt die wöchentliche Bereitschaftsgebühr
Bei langfristiger Buchung erfolgt eine Teilrechnungsstellung, jeweils zum Monatsende.
(* inkl. MwSt)
Beachten Sie: Privathaushalte können die Kosten für Winterdienst als Haushaltsnahe Dienstleistung anteilig steuerlich absetzen.